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BWW Digital Artikel BWW Digital Artikel Schlachthöfe müssen strenge Tierschutz-Vorgaben einhalten

Ohne Schmerzen und ohne Stress

Seit dem 1. Januar 2013 wird der Tierschutz beim Schlachten und Töten für die gesamte Europäische Union in der EU-Verordnung Nr. 1099/2009 geregelt. Das EU-Recht erlaubt jedoch strengere nationale Regelungen, so dass die Vorgaben aus der bereits im Jahr 1997 erlassenen deutschen Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV) nach wie vor Bestand haben. Dr. Hanna Kober, Tierärztin am Landratsamt Schwäbisch Hall, hat die wichtigsten Richtlinien zusammengestellt.

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Nach dem Ausladen müssen die Tiere sachgerecht in den Schlachthof getrieben werden.
Nach dem Ausladen müssen die Tiere sachgerecht in den Schlachthof getrieben werden.Landpixel
So verlangt die TierSchlV zum Beispiel die Fütterung bereits nach sechs und nicht erst nach zwölf Stunden. Zudem ist der Einsatz des elektrischen Viehtreibers stark eingeschränkt. Die EU-Verordnung überträgt dem Schlachthofbetreiber große Verantwortung für tierschutzgerechtes Handeln in seinem Betrieb. In größeren Schlachthöfen muss ein Tierschutzbeauftragter benannt werden, der für alle Belange des Tierschutzes von der Anlieferung bis zur Entblutung zuständig ist. Für sämtliche Tätigkeiten müssen detaillierte Standardarbeitsanweisungen erstellt werden. Ein wichtiger Aspekt ist die Sachkunde des Personals. In allen Bereichen von der Handhabung und Pflege bis zur Ruhigstellung, Betäubung und Entblutung dürfen nur Personen tätig werden, die...
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