Ohne Schmerzen und ohne Stress
Seit dem 1. Januar 2013 wird der Tierschutz beim Schlachten und Töten für die gesamte Europäische Union in der EU-Verordnung Nr. 1099/2009 geregelt. Das EU-Recht erlaubt jedoch strengere nationale Regelungen, so dass die Vorgaben aus der bereits im Jahr 1997 erlassenen deutschen Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV) nach wie vor Bestand haben. Dr. Hanna Kober, Tierärztin am Landratsamt Schwäbisch Hall, hat die wichtigsten Richtlinien zusammengestellt.
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