Nachfolgend nimmt das Verkehrsministerium zu einigen wichtigen Eckpunkte Stellung. Ab welcher Länge benötigen Langholztransporte eine Genehmigung und welche eine Erlaubnis? Bei einer Länge der Fahrzeugkombination ohne Ladungsüberstand bei Nachläufer- oder Gliederzügen von mehr als 18,75 m beziehungsweise bei Sattelkraftfahrzeugen über 16,50 m sind eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 von § 32 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und eine Erlaubnis nach § 29 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) notwendig. Bei Nichteinhaltung der Ladeflächen-Teillängen gelten 18,00 m beziehungsweise 15,50 m. Sind Fahrzeugkombination und Ladung länger als 20,75 m, ist zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO erforderlich. Sind Fahrzeugkombination und...