Biscaya und Calypso (Wirkstoff: Thiacloprid) haben die neue Auflage NB6613 erhalten: „Das Mittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nicht in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer (Azole) angewendet werden, es sei denn, die Anwendung dieser Mischung an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, ist ausweislich der Gebrauchsanleitung des Fungizids erlaubt. Die Bienenschutzverordnung in der geltenden Fassung ist zu beachten." Propulse und Proline (Wirkstoff: Prothioconazol) gehören zu den unbedenklichen Azolen und haben die neue Auflage NB6645 erhalten: „Das Mittel darf in Mischung mit einem als nicht bienengefährlich eingestuften Insektizid...