Das Landwirtschaftliche Technologie-Zentrum (LTZ) Augustenberg hat ein Merkblatt zum Düngen in Wasserschutzgebieten erstellt. Der N-Düngebedarf nach baden-württembergischer Empfehlung ist dabei häufig niedriger als die N-Obergrenze nach Düngeverordnung (DüV). Besonders in Wasserschutzgebieten solle man sich deshalb am empfohlenen badenwürttembergischen Düngebedarf orientieren. Dieser basiere in der Regel auf den Ergebnissen landeseigener Düngeversuche und berücksichtige Ertragslage, Bewirtschaftung und Nachlieferung differenzierter als die N-Obergrenze nach DüV. →Das Merkblatt steht bereit auf www.bwagrar.de , Webcode 5733511 oder www.LTZ-bw.de