Knackpunkt Düngebedarfsermittlung
Das Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung (DüV) am 2. Juni 2017 fiel mitten in die Hochsaison des Gemüsebaus. Ein Kernpunkt der guten fachlichen Praxis nach neuer DüV ist die schriftliche Düngebedarfsermittlung (DBE). Diese muss bereits bei der Düngung der aktuellen gepflanzten und gesäten Kulturen im Gemüsebau angewendet werden.
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