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Salat und Kräuter

Notfallzulassung gegen falschen Mehltau

Das BVL hat für das Pflanzenschutzmittel Fonganil Gold eine Notfall-Zulassung in bestimmten Kulturen vom 14. November 2024 bis 13. März 2025 erteilt.
von Dr. Jonathan Mühleisen, Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart Erschienen am 18.11.2024

Das BVL hat für das Pflanzenschutzmittel Fonganil Gold (Wirkstoff: Metalaxyl-M) eine Zulassung gegen Falschen Mehltau an Salat-Arten und frischen Kräuter (nur bei Jungpflanzenerzeugung im Gewächshaus auf versiegelten Flächen zur anschließenden Pflanzung im Gewächshaus oder Freiland) vom 14. November 2024 bis 13. März 2025 erteilt. Fonganil Gold darf ab dem BBCH-Stadium 12 (2. Laubblatt entfaltet) einmalig mit einem Aufwand von 0,25 ml/m² in 2 l Wasser/m im Gießverfahren ausgebracht werden. Die Wartezeit beträgt bei frischen Kräuter (außer Basilikum) 28 Tage, bei Basilikum 42 Tage und bei Salat-Arten 60 Tage. Anwendungsbestimmungen zum Anwenderschutz sind zu beachten.

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