Pflanzenschutzgeräte prüfen
Nach der Verordnung über die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten (Pflanzenschutz-Geräteverordnung) müssen die folgenden Pflanzenschutzgeräte seit dem 31. Dezember 2020 erstmals geprüft sein:
- Stationäre und mobile Beizgeräte,
- Granulatstreugeräte (auch Düngerstreuer mit denen z. B. Schneckenkorn ausgebracht wird),
- schleppergetragene oder von einer Person geschobene oder gezogene Streichgeräte oder
- Bodenentseuchungsgeräte.
Ab diesem Jahr dürfen diese Pflanzenschutzgeräte somit nur noch zum Einsatz kommen, wenn sie geprüft und mit einer Prüfplakette versehen sind.
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