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Pflanzenschutz aktuell

Pflanzenschutzgeräte prüfen

Nach der Verordnung über die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten (Pflanzenschutz-Geräteverordnung) müssen die folgenden Pflanzenschutzgeräte seit dem 31. Dezember 2020 erstmals geprüft sein:

  • Stationäre und mobile Beizgeräte,
  • Granulatstreugeräte (auch Düngerstreuer mit denen z. B. Schneckenkorn ausgebracht wird),
  • schleppergetragene oder von einer Person geschobene oder gezogene Streichgeräte oder
  • Bodenentseuchungsgeräte.

Ab diesem Jahr dürfen diese Pflanzenschutzgeräte somit nur noch zum Einsatz kommen, wenn sie geprüft und mit einer Prüfplakette versehen sind.

Veröffentlicht am
JONAS KLEIN
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