Keine erneute Zulassung für Dimethoat
Die Europäische Kommission hat entschieden, die Genehmigung für Dimethoat nicht zu erneuern.
In Deutschland enden die Zulassungen aller Pflanzenschutzmittel mit Dimethoat (z.B. Danadim Progress, Rogor 40 LC) durch Zeitablauf am 31. Juli 2019. Deshalb ist kein Widerruf notwendig. Es gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 31. Januar 2020 und eine Aufbrauchfrist bis zum 17. Juli 2020. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
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