Widerruf für Zulassung eines Wirkstoffs
Für Triadimenol wurde kein Antrag auf Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung gestellt. Deshalb endet die EU-Genehmigung des Wirkstoffes durch Zeitablauf.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit widerruft die Zulassung aller Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Triadimenol zum 31. August 2019. Dies betrifft Baytan 3, Ceralo und Matador. Da der Widerruf auf Antrag der Zulassungsinhaber erfolgt, gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 29. Februar 2020 und eine Aufbrauchfrist bis zum 28. Februar 2021. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
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