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Pflanzenschutz aktuell

Notfall-Zulassung für die Rebpflanzgut-Erzeugung

Zulassung für Notfallsituationen nach Artikel 53
Beltanol-L (Wirkstoff: 8-Hydroxychinolin) ist gegen Botrytis cinerea und holzzerstörende Pilze in der Rebpflanzguterzeugung (Unterlagen und Edelreishölzer, bewurzeltes Rebenpflanzgut) für 120 Tage ab dem 13. Dezember 2018 bis zum 11. April 2019 zugelassen.

Veröffentlicht am
BVL/ Free-Photos, Pixabay.com

Beltanol-L (Wirkstoff: 8-Hydroxychinolin) ist gegen Botrytis cinerea und holzzerstörende Pilze in der Rebpflanzguterzeugung (Unterlagen und Edelreishölzer, bewurzeltes Rebenpflanzgut) für 120 Tage ab dem 13. Dezember 2018 bis zum 11. April 2019 nach Artikel 53 zugelassen.

Die Tauchbehandlung kann zur Kulturvorbereitung vor der Wundwachsbehandlung und vor der Auspflanzung des bewurzelten Rebenpflanzguts ab Dezember bis Anfang April mit 0,7 l in 100 l Wasser pro 8.500 Pfropfreben in gut belüfteten Räumen oder Gewächshäusern erfolgen. Maximal 1 Anwendung. Wartezeit: F. Die Tauchbehandlung ist eine einfache Hilfstätigkeit und kann auch von nicht sachkundigen Personen durchgeführt werden.

Diese Bestimmungen gelten

Die Anwendungsflüssigkeiten müssen durch geeignete Auffangsysteme gesammelt und gemäß den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes fachgerecht entsorgt werden. Dies gilt auch für Restflüssigkeiten, die beim Abtropfen nach einer Behandlung anfallen (NZ114).

Die Hinweise zum Schutz der Anwender wurden als Anwendungsbestimmung erteilt. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass in der Räumlichkeit der Tauchanwendung die Anwesenheit von Arbeitspersonal auf die unbedingt im Rahmen der Tauchbehandlung notwendige Arbeitszeit zu beschränken ist!

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