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Pflanzenschutz aktuell

Widerruf für Wirkstoff Fenamidon

Die Europäische Kommission hat entschieden, die Genehmigung für den Wirkstoff Fenamidon nicht zu erneuern. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit widerruft deshalb die Zulassung von Fenomenal zum 14. Februar 2019. Die Abverkaufsfrist endet am 14. August 2019, die Aufbrauchfrist am 14. November 2019. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

Veröffentlicht am
BVL/Minardi
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