Abo
Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
BWW Digital Artikel BWW Digital Artikel

Salmonellen-Verordnung: Keine Übergangsfrist

Ab 24.März müssen laut Salmonellen-Verordnung alle Mastbetriebe kategorisiert sein. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen. Wer sich also nicht rechtzeitig um die Beprobung seiner Schweine gekümmert hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Innerhalb des QS-Systems wird der Betrieb für die Lieferung von QS-Schweinen solange gesperrt, bis eine Kategorisierung erfolgt.

Veröffentlicht am
Für Betriebe mit mehr als 50 Mastplätzen gilt die Verordnung (das heißt der Beginn der Probenahme) ab 1.Januar 2009. Also können diese Betriebe (50 bis 100 Plätze) frühestens ab dem 1.Januar 2010 kategorisiert werden. Die Verordnung wendet sich nur an Mastbetriebe! Sie enthält keine Meldepflicht an Schlachtbetriebe, sondern nur an die Behörde (Kat. III).
BWW Digital Artikel
Sie haben ein BBZ-Abo oder ein BWagrar Digital-Abo?
Sie haben ein BWagrar Print-Abo? Rabattiertes BWagrar Digital-Upgrade bestellen

Weiterlesen mit Digital-Abo...

BBZ Digital Probe-Abo

  • Die Regionalausgabe BBZ als E-Paper 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe
  • Alle BWW+ Inhalte auf bw-wochenblatt.de
  • Aktuelle Marktdaten und Marktberichte
  • Endet automatisch nach 4 Wochen
jetzt 4 Wochen testen 8,00 EUR / 4 Wochen

BW Wochenblatt Digital Upgrade

  • Zugang zu allen digitalen Inhalten
  • 2x wöchentlich erscheinender Newsletter
  • Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
43,99 EUR / 12 Monate

Aus der Branche

Ort �ndern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.