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Pflanzenschutz aktuell

Zugelassen im Notfall

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Zulassung für ein Mittel gegen Cercospora-Blattflecken in Zuckerrüben mit dem Wirkstoff Kupferhydroxid nach Artikel 53 erlassen.
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Rübenblätter gilt es gegen Cercospora-Blattflecken zu schützen.
Rübenblätter gilt es gegen Cercospora-Blattflecken zu schützen.J. Klein

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Zulassung für Funguran Progress (Wirkstoff: Kupferhydroxid) gegen Cercospora-Blattflecken in Zuckerrüben auf Flächen mit einer nachgewiesenen Fungizid-Resistenz des Erregers vom 10. Juli bis zum 6. November 2018 für 120 Tage erteilt.

Zeitpunkt und Dosierung

Das Mittel kann bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis mit 2,5 kg/ha (maximal 5 kg/ha für die Kultur bzw. je Jahr) in maximal 400 l Wasser/ha gespritzt werden. Es sind maximal zwei Behandlungen im Abstand von 14 Tagen zulässig.

Bei Behandlungen mit niedriger Dosierung (mit verminderter Wirksamkeit, z. B. im ökologischen Pflanzenbau) kann die Anzahl der Behandlungen erhöht werden, solange die für die Kultur und das Jahr vorgesehene Gesamtaufwandmenge nicht überschritten wird. Wartezeit: 14 Tage.

Vorsicht vor Einträgen in die Umwelt

Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Geräte erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 90 % - 10 m.

Die maximale Aufwandmenge von 3000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen Kupfer enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden (NT620).

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