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Pflanzenschutz aktuell

Notfallzulassung gegen den Schorf

Ein Mittel mit dem Wirkstoff Schwefelkalkbrühe ist vorübergehend gegen Schorf in Kernobst erlaubt - lesen Sie hier, wie lange die Zulassung gilt und wie das Mittel dosiert wird.
Veröffentlicht am
BVL/Minardi

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für Curatio (Wirkstoff: Schwefelkalkbrühe) gegen Schorf in Kernobst erneut die Zulassung für die Zeit vom 28. März bis zum 25. Juli 2018 für 120 Tage erteilt.

 

Das Mittel darf bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndienstaufruf bis Ende der Blüte (BBCH 69) mit 8 l/ha (maximal 6 Behandlungen), ab Fruchtbildung (BBCH 70) mit 6 l/ha (maximal 9 Behandlungen) in maximal 500 l Wasser/ha und je Meter Kronenhöhe gespritzt oder gesprüht werden. Somit sind insgesamt fünfzehn Behandlungen mit maximal 312 l/ha im Abstand von einem Tag möglich. Wartezeit: 30 Tage.

 

Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Typhlodromus-Raubmilbe eingestuft. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Geräte erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 50 % - 20 m, 75 % - 15 m, 90 % - 5 m. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT109 zu beachten.

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