
Notfall im Birnenbestand
Surround darf im Spätwinter oder zeitigen Frühjahr bei Flugbeginn der adulten Birnblattsauger sowie im Herbst nach Laubfall und nach Warndienstaufruf gespritzt oder gesprüht werden. Bis zu 4 Behandlungen pro Jahr sind zulässig. Die zulässige Aufwandmenge je Behandlung beträgt 16 kg/ha und m Kronenhöhe bei max. 400 l/ha Wasser und m Kronenhöhe. Die maximale Aufwandmenge pro Behandlung beträgt 32 kg/ha (max. 2 m Kronenhöhe). Die Anwendungsbestimmungen und Auflagen zum Schutz von Anwender, Naturhaushalt und Gewässer sind zu beachten.

