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Pflanzenschutz aktuell

Radieschen und Rettich kennzeichnen

Einige Pflanzenschutzmittel führen dazu, dass Produkte vor dem Inverkehrbringen gekennzeichnet werden müssen.
Veröffentlicht am
Pixabay.com

In Rettich und Radieschen wurden die Zulassungen von Butisan (Wirkstoff: Metazachlor) gegen einjährige ein- und zwei keimblättrige Unkräuter, Forum (Wirkstoff: Dimethomorph) gegen Falschen Mehltau, Rovral (Wirkstoff: Iprodion) gegen Alternaria-Arten, Signum (Wirkstoffe: Pyraclostrobin + Boscalid) gegen Grauschimmel im Freiland im Gewächshaus sowie Acrobat Plus WG (Wirkstoffe: Dimethomorph + Mancozeb) gegen Falschen Mehltau im Freiland mit der neuen Kennzeichnungsauflage VV610 verbunden:

 

Blätter von Rettich und Radieschen vor dem Inverkehrbringen entfernen.

 

Das Entfernen der Blätter kann entfallen, wenn durch Vorernteproben sichergestellt ist, dass das gesamte Erzeugnis die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 erfüllt (Rückstandshöchstgehalt in Blättern überschreitet nicht den Wert von Grünkohl).

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