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Pflanzenschutz aktuell

Gemüse richtig kennzeichnen

Bei einigen Gemüsesorten muss ein Hinweis zum Entfernen der Blätter vor dem Inverkehrbringen erfolgen. Lesen Sie hier, wann die Kennzeichnung entfallen kann.
Veröffentlicht am
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In Rettich und Radieschen wurden die Zulassungen von Fusilade Max (Wirkstoff: Fluazifop) gegen einjährige einkeimblättrige Unkräuter, ausgenommen Einjähriges Rispengras, im Freiland, Karate Zeon (Wirkstoff: lambda-Cyhalothrin) gegen saugende und beißende Insekten im Freiland und im Gewächshaus, Pirimor Granulat (Wirkstoff: Pirimicarb) gegen Blattläuse im Freiland und im Gewächshaus, Plenum 50 WG (Wirkstoff: Pymetrozin) gegen Blattläuse im Freiland, Steward (Wirkstoff: Indoxacarb) gegen freifressende Schmetterlingsraupen im Freiland sowie Vertimec Pro (Wirkstoff: Abamectin) gegen Minierfliegen im Gewächshaus mit der neuen Kennzeichnungsauflage VV610 verbunden:

 

Blätter von Rettich und Radieschen vor dem Inverkehrbringen entfernen.

 

Das Entfernen der Blätter kann entfallen, wenn durch Vorernteproben sichergestellt ist, dass das gesamte Erzeugnis die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 erfüllt (Rückstandshöchstgehalt in Blättern überschreitet nicht den Wert von Grünkohl).

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