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Pflanzenschutz aktuell

Proman nach Artikel 53 in Feldsalat zugelassen

Gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter wurde das Mittel Proman für 120 Tage vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zugelassen.

Veröffentlicht am
Pixabay.com

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat Proman (Wirkstoff: Metobromuron) wieder zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern (ausgenommen Klettenlabkraut) in Feldsalat befristet für 120 Tage zugelassen.

Das Mittel darf ab dem 20.Februar bis zum 19. Juni 2018 mit 1,0 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha unmittelbar nach der Saat vor dem Auflaufen (BBCH 05) im Freiland und im Gewächshaus gespritzt werden. Maximal eine Anwendung. Wartezeit: Freiland 42 Tage, Gewächshaus 60 Tage.


Die Anwendung von Proman kann zu Metobromuron-Rückständen in Feldsalat führen, die außerhalb von Deutschland beanstandet werden.

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