Vorsicht Fischmehl
Nur unter Einhaltung strenger Voraussetzungen ist die Verarbeitung von Fischmehl, Di- oder Tricalciumphosphat tierischen Ursprungs oder Blutprodukten in Futtermitteln für Nicht-Wiederkäuer erlaubt.
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Die Verfütterung dieser Produkte an Wiederkäuer ist weiterhin verboten, teilt die QS Qualität und Sicherheit GmbH jetzt in einer Pressemitteilung mit. Demnach müssten Futtermittelhersteller und die Betreiber von fahrbaren Mahl- und Mischanlagen für die Verarbeitung der oben genannten Produkte durch die zuständige Überwachungsbehörde gesondert zugelassen sein. Zudem müssten sie sicherstellen, dass diese Komponenten nicht in Anlagen (Produktionslinien) verarbeitet werden, in denen auch Futter für Wiederkäuer hergestellt wird. Ein Verstoß gegen die Regelungen ziehe empfindliche Strafen nach sich. Selbst die unbeabsichtigte Verschleppung der oben bezeichneten Produkte in Wiederkäuerfutter könne zu erheblichen Geld- beziehungsweise...
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