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Im Notfall erlaubt

Das Mittel Benevia hat gegen Thrispe in Bundzwiebeln im Freiland eine vorübergehende Zulassung erhalten, auch Proman wurde gegen Unkräuter in Feldsalat nach Artikel 53 befristet zugelassen.
Veröffentlicht am
Pixabay.com

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat DuPont Benevia (Wirkstoff: Cyantraniliprole) gegen Thripse in Bundzwiebeln im Freiland vom 27. Juni bis 24. Oktober 2017 für 120 Tage zugelassen.

Das Mittel kann nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf mit 0,75 l/ha in 200 bis 800 l Wasser/ha gespritzt werden. Es ist maximal eine Behandlung zulässig. Wartezeit: 14 Tage.

Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT108 zu beachten.

Proman ebenfalls im Notfall erlaubt

Proman (Wirkstoff: Metobromuron) ist wieder zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern (ausgenommen Klettenlabkraut) in Feldsalat befristet für 120 Tage zugelassen.

Das Mittel darf ab dem 27. Juni bis zum 24. Oktober 2017 mit 1,0 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha unmittelbar nach der Saat vor dem Auflaufen (BBCH 05) im Freiland und im Gewächshaus gespritzt werden. Maximal eine Anwendung.

Wartezeit: Freiland 42 Tage, Gewächshaus 60 Tage. Die Anwendung von Proman kann zu Metobromuron-Rückständen in Feldsalat führen, die außerhalb von Deutschland beanstandet werden.

Zum Schutz von umstehenden Personen muss die Anwendung des Mittels in einer Breite von mindestens 10 m zu angrenzenden Flächen mit einem verlustmindernden Gerät (mindestens der Abdriftminderungsklasse 50 %) erfolgen.

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