Zusätzliche Anwendungsgebiete für Präparate
Nach Artikel 51 wurde das Anwendungsspektrum der Mittel Switch, Trebon 30 EC und Centium 36 CS erweitert.
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Die Zulassung von Centium 36 CS (Wirkstoff: Clomazone) wurde um das folgende Anwendungsgebiet erweitert:
- Gegen Kletten-Labkraut, Taubnessel-Arten, Knöterich-Arten und Vogelsternmiere in Sojabohne vor dem Auflaufen mit 0,25 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha. Maximal 1 Anwendung. Wartezeit: F.
- Gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Dill und Schnittpetersilie im Freiland (Nutzung als frisches Kraut) unmittelbar nach Saat und vor dem Auflaufen mit 0,15 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha. Maximal 1 Anwendung. Wartezeit: Dill 45, Schnittpetersilie 90 Tage.
Die Zulassung von Switch (Wirkstoffe: Cyprodinil + Fludioxonil) wurde erweitert. Das Mittel kann jetzt auch gegen Colletotrichum in Lupine mit 1,0 kg/ha in 200 bis 300 l/ha gespritzt werden. Maximal zwei Anwendungen im Abstand von 14 bis 28 Tagen. Wartezeit: F. Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 10 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gelten in Baden-Württemberg reduzierte Abstände von 5 Metern. Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 Prozent und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20 m vorhanden sein (NW706).
Trebon 30 EC (Wirkstoff: Ethofenprox) hat die folgenden neuen Anwendungsgebiete erhalten:
- Gegen Rapsglanzkäfer, Rapsstängelrüßler und Gefleckter Kohltriebrüssler in Blumenkohle und Kopfkohl mit 0,2 l/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha im Freiland, maximal eine Anwendung. Wartezeit: Blumenkohle 7, Kopfkohl 3 Tage. Bei der Bekämpfung des Rapsglanzkäfers sind verbreitet Minderwirkungen festzustellen. Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein verlustminderndes Gerät zum Einsatz kommen. Es gilt folgender reduzierter Abstand: 90 Prozent - 10 m. Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 Prozent und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 10 m vorhanden sein (NW701).





