Calypso in vielen Anwendungsgebieten nicht mehr zulässig
In Bezug auf Thiacloprid wurden mit der Verordnung (EU) 2015/1200 mehrere Rückstandshöchstgehalte geändert. Die neuen Höchstgehalte sind in vielen Anwendungsgebieten nicht mehr einhaltbar. Deshalb mussten die betroffenen Anwendungsgebiete von Calypso wie folgt angepasst werden. Die Genehmigung
- gegen Blattläuse in Busch- und Stangenbohnen im Freiland ist nicht mehr vorgesehen;
- gegen Mehlige Kohlblattlaus und beißende Insekten im Freiland gilt nur noch für Chinakohl; aber nicht mehr für Grünkohl;
- gegen Blattläuse im Freiland gilt ab sofort nur noch für Salate und Rucola-Arten, aber nicht mehr für Endivie;
- gegen Blattläuse im Freiland gilt nur noch für Meerrettich, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete), Topinambur, Wurzelpetersilie, Pastinak, Rettich, Radieschen, Schwarzwurzel, Bocksbart, aber nicht mehr für Speiserüben, Kohlrüben und sonstiges Wurzel- und Knollengemüse;
- gegen Blattläuse in Brombeeren im Gewächshaus ist nicht mehr vorgesehen
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