Calypso in Busch- und Stangenbohnen verboten
Der Rückstandshöchstgehalt für Thiacloprid in Busch- und Stangenbohnen wurde von 1,0 mg/kg auf 0,4 mg/kg abgesenkt. Der neue Wert gilt seit dem 12.02.2016. Rückstandsuntersuchungen zeigen, dass die Anwendung von Thiacloprid zu einer Überschreitung des neu festgesetzten Rückstandshöchstgehalt führen kann. Deshalb hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit entschieden, dass die Anwendungsgebiete Blattläuse in Busch- und Stangenbohnen im Freiland nicht mehr vorgesehen sind.
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