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Arzneimittelverordnung

Arzneimittelverwendung nun auch in Hi-Tier

Am 25. Juli ist die Verordnung mit arzneimittelrechtlichen Vorschriften über die Arzneimittelverwendung in landwirtschaftlichen Betrieben in Kraft getreten. Die zuständige Behörde kann Tierhaltern ihre halbjährliche betriebliche Therapiehäufigkeit nun auch im automatisierten Abrufverfahren – online in Hi-Tier (Antibiotikadatenbank) – mitteilen. Der Tierhalter muss diesem Mitteilungsweg allerdings zustimmen.

Veröffentlicht am
Rueß
Ansonsten werden die betroffenen Tierhalter vom zuständigen Veterinäramt bzw. dem LKV schriftlich informiert. Die schriftliche Mitteilung ist ggf. gebührenpflichtig. In Hi-Tier wird voraussichtlich Ende kommender Woche ein Menüpunkt zur Verfügung stehen, unter dem die Tierhalter den Mitteilungsweg „nur online“ oder „auch schriftlich“ festlegen können. Die Festlegung sollte spätestens bis etwa Mitte August erfolgen, da Tierhalter nach der neuen Verordnung spätestens bis Ende August 2015 über ihre betriebliche Therapiehäufigkeit informiert werden müssen. Bei fehlender Festlegung der Mitteilungswege in Hi-Tier werden die jeweiligen Tierhalter automatisch schriftlich informiert.
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