Quo vadis Ferkelkastration?
Das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration durch die Novellierung des Tierschutzgesetzes fordert alle Marktbeteiligten bis 2019 heraus. Das Symposium Eberfleisch, zu dem die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) nach Frankfurt eingeladen hatte, gab einen Überblick über den aktuellen Stand von Praxis und Forschung. Dabei wurde deutlich, dass das hochkomplexe und zugleich sensible Thema dringend einer faktenorientierten öffentlichen Kommunikation bedarf.
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Aufgrund der Novellierung des Tierschutzgesetzes ist in Deutschland ab 2019 die betäubungslose Ferkelkastration verboten. Die derzeit praktizierte chirurgische Kastration von Ferkeln mit analgetischen Verfahren ist nur als Zwischenlösung bis zum gänzlichen Verzicht anzusehen. Sie wird aber, wie Robert Römer (QS GmbH) deutlich machte, auch künftig QS-Standard bleiben. Der Hauptgrund für die routinemäßige Kastration beim Schwein liegt primär in der Verhinderung der Entwicklung des sogenannten Ebergeruchs. Hervorgerufen wird dieser durch die körpereigenen Substanzen Androstenon und Skatol, deren Wahrnehmung beim Menschen individuell sehr unterschiedlich ist und von angenehm bis unangenehm (fäkal bzw. urinös) reichen kann. International...
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