Was sich für den Schweinehalter ändert
Ab 1. Juni 2014 sind vier EU-Verordnungen bei der Schlachtung von Schweinen in Europa anzuwenden, die zu einigen Änderungen bei der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung führen. In manchen Teilen Deutschlands hat die Einführung der "visuellen Fleischuntersuchung" oder "Fleischuntersuchung ohne Anschnitte" ohne Vorbedingungen zu Diskussionen beim amtlichen Untersuchungspersonal geführt. Es wird zum Teil befürchtet, dass Nachteile für den Verbraucherschutz entstehen könnten.
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Was ändert sich: Im Vergleich zum bisher vorgeschriebenen Untersuchungsgang beim Schwein kann der Anschnitt des Unterkieferlymphknotens sowie des Herzens in der Regel entfallen. Weiterhin ist das Durchtasten der Leber und der wichtigsten Lymphknoten im Magen-Darm-Bereich nur noch im Verdachtsfall durchzuführen. Bislang war es so: Dieser visuelle Untersuchungsgang war vor dem 1. Juni beim Schwein nur unter bestimmten Voraussetzungen (Verordnung (EG) Nr. 1244/2007) möglich. Dazu gehörte die Einhaltung und regelmäßige Überprüfung sogenannter kontrollierter Haltungsbedingungen bei der Schweinehaltung sowie eine Auswertung der Befunddaten (vor allem Organbefunde) über mindestens sechs Monate mit im Ergebnis zumindest durchschnittlichen...
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