Der Antibiotikaeinsatz wird transparent
Am 1. April 2014 ist die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) in Kraft getreten. In der Umsetzung ist allerdings noch einiges unklar. Im folgenden Artikel informiert das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über den aktuellen Stand in Baden-Württemberg.
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Ziel der 16. AMG-Novelle ist es, die Wirksamkeit von Antibiotika für die Behandlung von Mensch und Tier zu erhalten. Da bei jeder Behandlung mit antibiotisch wirksamen Stoffen die Gefahr besteht, dass sich Resistenzen bilden, soll die Einsatzmenge grundsätzlich reduziert werden. Der überwiegende Teil der Antibiotika in der Veterinärmedizin wird bei landwirtschaftlichen Nutztieren eingesetzt. Daher bezieht sich das neue Gesetz vorerst auf bestimmte Masttiere, nämlich Mastrinder, Mastschweine, Masthühner und Mastputen. Bei Rindern und Schweinen werden die Nutzungsarten Mastkälber (Alter unter acht Monate) und Mastrinder (Alter über acht Monate) sowie Mastferkel (Gewicht unter 30 Kilogramm) und Mastschweine (Gewicht über 30 Kilogramm)...
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