Bald ein Salmonellentest für Gülle?
Der Textentwurf für die Neufassung der Düngemittelverordnung enthält Anforderungen an die so genannte Seuchen- und Phytohygiene. Danach sollen Wirtschaftsdünger und andere Substrate, in denen 50 Gramm Probenmaterial Salmonellen gefunden wurden, künftig nur noch unter bestimmten Auflagen ausgebracht werden dürfen. Als Auflage ist eine deutliche Kennzeichnung verpflichtend.
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Die Gülle müsste, wenn sich der Verordnungsentwurf durchsetzt, sofort in den Boden eingebracht und eingearbeitet werden. Soll der Grasaufwuchs als Futter genutzt werden, müsse ein Abstand von sechs Wochen bis zur nächsten Schnitt- und Weidenutzung eingehalten werden. Zu Sportanlagen, Kinderspielplätzen, Parks und zum Rand geschlossener Wohnbebauungen müsste nach einer neu gefassten Düngemittelverordnung ein Mindestabstand von 100 Metern eingehalten werden. Eine weitere Auflage enthält die so genannte "Kennzeichnungspflicht" für Wirtschaftsdünger, sofern er in einer Menge von mehr als 200 Tonnen jährlich abgegeben und nicht im eigenen oder in einem anderen landwirtschaftlichen Betrieb verwertet werden soll. Gekennzeichnet werden müsste...
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