Viehverkehrsverordnung (VO): Neuerungen beschlossen
Anfang Juni hat der Bundesrat die überarbeitete Viehverkehrsverordnung verabschiedet. Für die Haltung und den Transport von Schweinen ergeben sich eine Reihe von neuen Regelungen.
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- Die Meldungen zur Hit-Datenbank und die Eintragungen in das Bestandsregister müssen in Zukunft klar unterschieden werden: Erwünscht sind die Tierkategorien Zuchtsauen, sonstige Zucht- und Mastschweine über 30 Kilo sowie Ferkel bis einschließlich 30 Kilo. - Für das bundeseinheitliche Bestandsregister wird es ein verbindliches Muster geben. Die Dokumentation der Zugangsdaten und die chronologisch geordnete Loseblattsammlung von Lieferscheinen ist erlaubt. Auch Geburten und Todesfälle müssen als Zu- und Abgänge registriert werden. Die Aufzeichnungen können elektronisch gespeichert werden. - Bei einem Ohrmarkenverlust ist es möglich, das Schwein mit einem Schlagstempel gemäß dem Fleischhygienerecht ersatzweise zu kennzeichnen. Allerdings...
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