Wenn die vesikuläre Schweinekrankheit ausbricht
Für den Transport von Tieren gelten beim Ausbruch der Vesikulären Schweinekrankheit (SVD) in Zukunft veränderte Bestimmungen.
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Der Bundesrat stimmte in seiner Sitzung vergangene Woche einer Änderungsverordnung zum Schutz gegen die Tierseuche zu, mit der eine EU-Richtlinie vom Februarumgesetzt wird. Geregelt sind in der Änderungsverordnung neben den Vorschriften zur Tierverbringung auch die Bedingungen zur Vermarktung von frischem Fleisch aus dem bei einem Seuchenausbruch festgelegten Sperrbezirk. Die Vesikuläre Schweinekrankheit ist eine hochansteckende Viruskrankheit, die in ihrem Erscheinungsbild der Maul- und Klauenseuche (MKS) ähnelt.
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