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Freispruch: Hanf als Heilmittel an Schweine verfüttert

Ein Landwirt im schweizerischen St. Gallen, der seinen Mutterschweinen Hanf als Heilmittel verabreicht hat, ist vergangene Woche St. Gallener Kantonsgericht freigesprochen worden. Ihm war mehrfache Widerhandlung gegen das Lebensmittelgesetz vorgeworfen worden.

Veröffentlicht am
Die Beschlagnahmung des Hanfs durch die erste Instanz wird aufgehoben. Die Gerichtskosten trägt der Staat. Der Landwirt enthält eine Entschädigung von 400 Franken. Nicht angepasst Die Rechtslage sei in diesem Fall vergleichbar mit jener eines Landwirts, der vom Thurgauer Obergericht freigesprochen wurde, heisst es in der Begründung. Dieser Landwirt hatte Kühen Drogenhanf verfüttert. Die rechtliche Grundlage für eine Verurteilung fehle, stellte das Gericht fest. Zwar hatte der Schweizer Bundesrat die Verfütterung von Hanf an Kühe im März 2005 verboten. Aber weil die Futtermittelverordnung noch nicht angepasst war, galt das Verbot bis Ende 2005 nicht. Vergangene Woche mussten sich zwei St. Galler Hanfbauern vor dem Kantonsgericht...
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