Schweine mögen es hell
Die Ratsrichtlinie der EU vom November 2001 regelt die Belichtung von Schweineställen mit einem einzigen Satz: "Schweine müssen mindestens acht Stunden pro Tag bei einer Lichtstärke von 40 Lux gehalten werden". Seit vergangenen Sommer (4.August 2006) ist diese EU Vorgabe in nationales Recht, in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, eingearbeitet worden.
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Dort ist diese Sachlage folgendermaßen geregelt: Paragraph 17 Absatz 4: Ställe müssen mit Flächen ausgestattet sein, durch die Tageslicht einfallen kann. Diese Flächen müssen mindestens drei Prozent der Stallgrundfläche entsprechen und so angeordnet sein, dass eine möglichst gleichmäßige Verteilung erreicht wird. Abweichend davon kann die Lichteinfallsfläche auf 1,5 Prozent verkleinert werden, wenn dies aus bautechnischen Gründen nicht anders möglich ist. Paragraph 21 Absatz 2: Ställe, in denen wegen zu geringen Lichteinfalls auch bei Tageslicht künstliche Beleuch-tung erforderlich ist, müssen täglich für mindestens acht Stunden beleuchtet werden. Die Beleuchtung muss im Aufenthaltsbereich der Schweine eine Stärke von mindestens 80 Lux...
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