Risikoorientierte Schlachttieruntersuchung
Neben der Ablösung der Schlachtrichtlinie wurde auch das EU-Fleischhygienerecht überarbeitet. Danach kann die Schlachttier- und Fleischuntersuchung nun auch risikoorientiert durchgeführt werden. Momentan beschäftigen sich viele Schlachtbetriebe mit diesem Thema. Der Grund: Auf das Abtasten und den Anschnitt, wie sie heute bei jedem einzelnen Schlachtkörper vorgenommen werden, kann dann verzichtet werden und muss nur noch in begründeten Verdachtsfällen erfolgen. QS erleichtert die Umsetzung, da Systempartner die Anforderungen bereits erfüllen.
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Eine zentrale Voraussetzung für die Durchführung der risikoorientierten Schlachttier- und Fleischuntersuchung ist beispielsweise die Einbindung der Vorstufe. Das bedeutet, dass der landwirtschaftliche Betrieb den Nachweis erbringen muss, dass die Schlachttiere seit dem Absetzen in integrierten Produktionssystemen in kontrollierter Haltung – wie in der Verordnung (EG) 1244/2007 festgelegt – gehalten wurden. Dieser Nachweis kann über die Teilnahme des Landwirts am QS-System erbracht werden. Dazu wurden die bestehenden QS-Kriterien in der Landwirtschaft ergänzt und seit geraumer Zeit in den Systemaudits überprüft. Bei Abweichungen werden entsprechend der QS-Systematik Korrekturmaßnahmen festgelegt und deren Umsetzung überwacht. Auf diese...
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