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Pflanzenschutz aktuell

Zulassungen von Beizmitteln im Winterraps aufgrund von Notfallsituationen nach Artikel 53

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat Zulassungen für Beizmittel nach Artikel 53 erlassen.
Veröffentlicht am

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat wieder eine Zulassung für Vibrance OSR (Wirkstoffe: Fludioxonil, Metalaxyl-M, Sedaxane) gegen Auflaufkrankheiten und Falschen Mehltau in Winterraps vom 1. Juni bis zum 28. September 2022 für 120 Tage erteilt. Die Saatgutbehandlung kann mit 25 ml/Einheit Saatgut (eine Einheit Saatgut entspricht einer Saatgutmenge von 1.000.000 Korn) erfolgen. Der Hektaraufwand beträgt maximal 17,5 ml/ha, entsprechend 700.000 Korn pro Hektar. Wartezeit: F. Die Anwendung des Mittels darf nur in professionellen Saatgutbehandlungseinrichtungen vorgenommen werden, die in der Liste des Julius Kühn-Instituts aufgeführt sind (NT699-1). Das Mittel ist giftig für Vögel; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden (NH679).

Mit Scenic Gold (Wirkstoffe: Fluoxastrobin + Fluopicolide) wird ein weiteres Beizmittel in der Zeit vom 9. Mai bis zum 5. September 2022 für 120 Tage wieder gegen Auflaufkrankheiten und Falschen Mehltau in Winterraps mit 10 ml/kg, maximaler Mittelaufwand 50 ml/ha (entsprechend maximal 5 kg Saatgut pro ha) bereitgestellt. Keine Ausbringung des behandelten Saatgutes bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5 m/s (NH681). Das Mittel ist giftig für Vögel; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden (NH679).
 

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