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Pflanzenschutz aktuell

Erweiterung der Zulassung nach Artikel 51 für Gemüse

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die Anwendungsgebiete für einige Pflanzenschutzmittel erweitert.
Veröffentlicht am
Appel

Die Zulassung von Agil-S (Wirkstoff: Propaquizafop) wurde um folgende Anwendungsgebiete erweitert:
In Erbse nach dem Auflaufen, Kernobst und Pfirsich gegen einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras und Gemeine Quecke) mit 0,8 l/ha, gegen Quecke mit 1,5 l/ha in 100 bis 400 l Wasser/ha spritzen.

In Speisezwiebel gegen einkeimblättrige Unkräuter und Gemeine Quecke mit 1,5 l/ha in 100 bis 400 l Wasser/ha nach dem Auflaufen im Frühjahr bei 15-20 cm Unkrauthöhe spritzen.

In Wurzelpetersilie gegen Gemeine Quecke mit 1,5 l/ha in 100 bis 400 l Wasser/ha nach dem Auflaufen im Frühjahr bei 15-20 cm Unkrauthöhe spritzen.
Maximal eine Behandlung. Wartezeit jeweils 30 Tage.

Betasana SC (Wirkstoff: Phenmedipham) kann jetzt zusätzlich gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Bleichsellerie und Gemüsefenchel im Freiland nach dem Auflaufen, ab Frühjahr mit 1,5 l/ha in 100 bis 500 l Wasser/ha zur Anwendung kommen. Maximal zwei Behandlungen im Splittingverfahren im Abstand von 7 Tagen. Wartezeit: 60 Tage. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 50% - 15 m, 75% - 10 m, 90% - 5 m (NW607-1).

Teppeki (Wirkstoff: Flonicamid) ist jetzt zusätzlich gegen Blattläuse in Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) im Freiland mit 140 g/ha in 200 bis 500 l Wasser/ha zugelassen. Maximal eine Behandlung. Wartezeit: 60 Tage.
 

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