Mit der Verordnung (EU) 2016/1355 wurde der Rückstandshöchstgehalt für Thiacloprid in Honig wieder auf den früher geltenden Wert von 0,2 mg/kg festgesetzt. Damit wurden die Beschränkungen für Biscaya und Calypso rückgängig machen. Aufgehoben wurde für Biscaya die Anordnung des Ruhens für die Anwendung gegen die Kohlschotenmücke im Raps und die Beschränkung bei den Anwendungen gegen beißende Insekten in Raps sowie gegen Rapsglanzkäfer in Senf „bis Kulturstadium BBCH 59".