Wolf kann reguliert werden
Der Wolf wird ins Bundesjagdgesetz aufgenommen. Der Bundesrat hat dem entsprechenden Gesetzentwurf zugestimmt. Die Länder sollen so die Bestände besser regulieren können.
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Der Bundesrat hat einer Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes zugestimmt, die es den Ländern ermöglicht, Wolfsbestände künftig besser zu regulieren. Wölfe, die Herdenschutzmaßnahmen überwunden haben und Weidetiere verletzt oder getötet haben, können unter erleichterten Bedingungen erlegt werden. Dies soll den Schutz von Weidetieren verbessern und die Weidehaltung in gefährdeten Regionen sichern, wie etwa in alpinen Gebieten oder auf Deichen, wo präventiver Herdenschutz nicht ausreichend möglich ist. Die Regelung wird durch die EU-Einstufung des Wolfs als „geschützt" statt „streng geschützt" rechtlich ermöglicht.
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Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zugestimmt. Damit wird den Ländern die Möglichkeit eröffnet, Wolfsbestände auf der Grundlage von Managementplänen dann zu regulieren – sofern ein günstiger Erhaltungszustand vorliegt. Der Schutz von Weidetieren soll so verbessert werden, da Wölfe, die zumutbare Herdenschutzmaßnahmen überwunden und ein Weidetier verletzt oder getötet haben, nun unter erleichterten Voraussetzungen erlegt werden können. Außerdem: In Weidegebieten, in denen ein ausreichender präventiver Herdenschutz nicht möglich ist – etwa in der alpinen Region oder auf Deichen – können zur Vermeidung von Weidetierrissen zukünftig Gebiete...
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