
Bund fördert Drohnen
1,5 Millionen Euro stellt das BMEL im Jahr 2025 bereit, um die Anschaffung von Drohnen zur Rehkitzrettung zu fördern. Anträge können ab sofort bis zum 17. Juni 2025 gestellt werden.
Pro Verein wird eine Drohne mit 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 4000 Euro, bezuschusst. Die beschafften Drohnen mit Wärmebildkamera aus den Förderjahren 2021 bis 2024 bleiben bei der Förderentscheidung 2025 unberücksichtigt.
Die neuen, flugbereiten Drohnen müssen für den Zweck geeignet sein und folgende Anforderungen erfüllen:
- mit einer Echtbildkamera mit integrierter oder kompatibler Wärmebildkamera ausgestattet sein,
- eine Mindestflugzeit von 20 Minuten gewährleisten,
- eine Home-Return-Funktion besitzen sowie die CE-Klassenkennzeichnung aufgrund Zertifizierung nach den Vorschriften der EU-Drohnenverordnungen (EU) 2019/947 und (EU) 2020/746 nachweisen können.
Antragsberechtigt sind eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd (sogenannte Kitzrettungsvereine) gehören.
Auch im tierseuchenrechtlichen Krisenfall dürfen die angeschafften Drohnen für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP), insbesondere für die Suche nach verendeten Wildschweinkadavern, genutzt werden.



