Kritik am Entwurf
Ersatzzahlungen sollen mit naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gleichgestellt werden. Das sieht das neue „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ vor. Die Umweltverbände sind dagegen.
- Veröffentlicht am
Das geplante „Infrastruktur-Zukunftsgesetz" der Bundesregierung soll Genehmigungsverfahren beschleunigen, indem Geldzahlungen zukünftig anstelle von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen akzeptiert werden. Während Infrastrukturunternehmen und die Bauindustrie dies befürworten, kritisieren Umweltverbände und Waldbesitzerverbände den Entwurf scharf: Sie befürchten den Verlust von Naturschutzflächen und des etablierten Ökopunkte-Systems, das Land- und Forstbetrieben wichtige Einnahmen sichert, sowie eine unerwünschte Zentralisierung der Naturschutzmittel beim Bund.
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Die Bundesregierung will Planungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte beschleunigen und hat dafür einen Entwurf für ein „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ vorgelegt. Darin ist unter anderem vorgesehen, für bestimmte Vorhaben im Bereich Verkehr, Militär und Telekommunikation im „überragenden öffentlichen Interesse“ Ersatzzahlungen mit naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gleichzustellen. Das sorgt bei Eigentümer- und Umweltverbänden gleichermaßen für Kritik. Befürworter der vorgesehenen Gleichrangigkeit sind jedoch die Autobahn GmbH des Bundes, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) sowie die Deutsche Bahn AG (DB), wie sie bei einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsverkehrsausschusses am Montag,...
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