Das neue Klimaschutzgesetz (KSG) sieht eine jährliche Gesamtmenge an Klimagasemissionen vor, die über alle Jahre hinweg in der Summe eingehalten werden muss. Kommt es zwei Jahre hintereinander zu einer Zielverfehlung, muss die Bundesregierung zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen beschließen. Zudem muss dem Gesetzentwurf zufolge jede neue Bundesregierung zu Beginn ihrer Amtszeit ein Klimaschutzprogramm vorlegen. Bei einem Verfehlen der Klimaschutzziele werden laut der Novelle nicht mehr die einzelnen Sektoren wie Verkehr, Industrie oder Landwirtschaft in die Pflicht genommen, sondern es soll mehrjährig und sektorübergreifend gegengesteuert werden. Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck betonte, dass die Bundesministerien, deren Sektoren...