Der Referentenentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums für eine Novelle des Tierschutzgesetzes ist offenbar im Zuge der Ressortabstimmung in einem wesentlichen Punkt entschärft worden. Wie der Deutsche Tierschutzbund vergangene Woche mitteilte, soll die ursprünglich vorgesehene Ergänzung von Paragraf 1 des Tierschutzgesetzes nun doch nicht kommen. Die Neuregelung sah vor, dass bei der Abwägung „schutzwürdiger menschlicher Interessen mit dem Tierschutz" ein wirtschaftliches Interesse „keinen vernünftigen Grund für eine Beeinträchtigung von Leben und Wohlbefinden eines Tieres darstellt". Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, hatte diesen Zusatz als „äußerst bedenklich" kritisiert. Die Formulierung...