Der Ernährungsausschuss des Bundestages lehnte vergangene Woche einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion zur Düngeverordnung ab. Die Unionsabgeordneten hatten darin Ausnahmemöglichkeiten für die Düngung in Roten Gebieten verlangt und die Bundesregierung aufgefordert, ein Konzept zur verursachergerechten Befreiung landwirtschaftlicher Betriebe, die nachweislich gewässerschonend wirtschaften, vorzulegen. Dieses Konzept sollte eng mit der EU-Kommission abgestimmt werden. In dem Papier wird darauf hingewiesen, dass es landwirtschaftliche Betriebe gibt, die in Roten Gebieten liegen und somit die höheren Auflagen erfüllen müssten, aber keine intensive Landwirtschaft wie beispielsweise Viehhaltung betreiben. Für diese Betriebe müsse es Ausnahmen von...