Ab März 2023 führen die statistischen Ämter des Bundes und der Länder eine Agrarstrukturerhebung durch. Rechtliche Grundlage dafür ist die EU-Verordnung 2018/1091 sowie die zugehörige Durchführungsverordnung. Die Erhebung umfasse Fragen zur Rechtsform des landwirtschaftlichen Betriebes, zur Bodennutzung einschließlich des Zwischenfruchtanbaus, zu den Eigentums- und Pachtverhältnissen, zum ökologischen Landbau und zu den Tierbeständen, aber auch zum Betriebsleiter, zu den Arbeitskräften, zur Bewässerung, zu Praktiken der Bodenbewirtschaftung sowie zur Maschinenausstattung des Betriebes. Zur nationalen Umsetzung fand eine Novellierung des Agrarstatistikgesetzes statt. Die Erfassung der Daten erfolgt ausschließlich bei Betrieben, die gewisse...