Landwirte, die aufgrund der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung bestimmte Mittel in Schutzgebieten bei der Bewirtschaftung ihrer Flächen nicht einsetzen können, sollen einen Erschwernisausgleich erhalten, meldet das Bundeslandwirtschaftsministerium. Die Förderung ist nun beihilferechtlich genehmigt. Die Förderung setzt voraus, dass die bewirtschafteten Flächen in Natura-2000-Gebieten liegen. Die Höhe der Zuwendung betrage 382 Euro pro Hektar produktiv genutzter Ackerflächen und 1527 Euro pro Hektar produktiv genutzter Dauerkulturen. Die Maßnahme ist Teil des Aktionsprogramms Insektenschutzes und wird seitens des Bundes über einen GAK-Sonderrahmenplan mit zusätzlichen Mitteln unterstützt. Die Ausgestaltung und Mitfinanzierung liegt in der...