Aufzeichnungen ausgeweitet Ab dem Jahr 2023 sind alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union laut Tierarzneimittelverordnung verpflichtet, die bei Tieren eingesetzten Mengen von antimikrobiellen Arzneimitteln zu erfassen und im darauffolgenden Jahr der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zu melden. Daran hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit noch einmal erinnert. Die Meldung hat zunächst für die Tierarten Rind, Schwein, Huhn und Pute zu erfolgen. In den Folgejahren sollen Schaf, Ziege, Pferd, Hund und Katze hinzukommen. Die verpflichtende Verbrauchsmengenerfassung soll dabei helfen, Antibiotikaresistenzen einzudämmen. Gegenwärtig wird in Deutschland das Tierarzneimittelgesetz im Hinblick auf die neuen...