Das Bundeskabinett hat vergangene Woche einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes beschlossen. Im Wesentlichen wird damit die Aktualisierung und Erweiterung des nationalen Antibiotika-Minimierungskonzepts implementiert, um den wirkstoff- und anwendungsbezogenen Einsatz von Antibiotika in landwirtschaftlichen Betrieben besser zu erfassen und dauerhaft zu senken. Wie das Berliner Agrarressort erläuterte, soll das derzeit ausschließlich für den Bereich der Tiermast geltende Minimierungskonzept künftig auch um Betriebe mit Milchkühen, Jung- und Legehennen, Sauen mit Saugferkeln sowie mit Kälbern, die im Haltungsbetrieb geboren sind, erweitert werden. Die Verwendung von Antibiotika soll bei allen Betrieben mit diesen...