In Brandenburg hat ein Imker Schadenersatz aufgrund von Glyphosat im Honig zugesprochen bekommen. Ein Agrarunternehmen wurde in der vergangenen Woche vom Landgericht in Frankfurt/ Oder zur Zahlung von rund 14.500 Euro sowie zur Übernahme der Prozesskosten verurteilt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Laut Richter habe das Unternehmen rechtswidrig und fahrlässig gehandelt. Es hätte in Betracht gezogen werden müssen, dass der Auftrag des Herbizids auf die blühenden Pflanzen grundsätzlich geeignet gewesen sei, über die Sammeltätigkeit von Bienen aus einem in unmittelbarer Nachbarschaft gelegenen Bienenstand zu Schäden bei dem Imker zu führen, heißt es im Urteil.