Die Europäische Kommission hält trotz der zuletzt deutlichen Entspannung am Schweinefleischmarkt an der Gewährung von Beihilfen zur Privaten Lagerhaltung (PLH) fest. Wie die Brüsseler Behörde vergangene Woche bekanntgab, soll es den Marktteilnehmern seit vergangenem Freitag möglich sein, eine Beihilfe zur Deckung eines Teils der Kosten für die Einlagerung von Schweinefleisch zu beantragen. Die Anträge können bis zum 29. April eingereicht werden. Zur Gewährung dieser Sonderhilfen muss das Fleisch für Zeiträume von 60, 90, 120 oder 150 Tagen vom Markt ferngehalten werden. Der Kommission zufolge hängt die Höhe der Beihilfe von den eingelagerten Teilstücken ab. Laut Dokumenten der EU-Behörde sollen beispielsweise für Schlachthälften sowie...