Der Bundesregierung liegen „keine differenzierten Informationen" hinsichtlich der ökologischen, ökonomischen und agrar-strukturellen Folgen eines Verbots der Anbindehaltung vor. Das hat sie in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion eingestanden. Konkret wird sie diesbezüglich nur im Hinblick auf den Erhalt von Dauergrünland. Dafür müssten die Tiere nicht außerhalb der Weideperiode in Anbindehaltung gehalten werden. Die Anbindehaltung habe also keine direkte Bedeutung für den Erhalt von Dauergrünland. Auf die Frage, welche Stallbaukosten den Landwirten durch das Verbot entstehen, berichtete die Bundesregierung von variierenden Kosten „in Abhängigkeit von der jeweils installierten Technik und der Anzahl zu haltender Tiere...