Die von der Arbeitsgruppe „Milch" im Agrardialog unterbreiteten Vorschläge für ein Finanzierungskonzept zugunsten der Rohmilcherzeuger sind kartellrechtlich nicht zulässig. Das hat der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, vergangene Woche mitgeteilt. Im Kern geht es um die Verabredung von Preisaufschlägen, die über die Lieferkette bis zum Milchregal durchgereicht werden. Gemeinwohlziele wie Nachhaltigkeit sind rechtlich anerkannt. Aber das wirtschaftliche Interesse an einem höheren Einkommensniveau kann für sich genommen keine Freistellung solch einer Vereinbarung rechtfertigen, erklärte der Kartellamtspräsident. Er stellte klar, dass Nachhaltigkeitsaspekte bei dem Finanzierungsmodell keine Rolle spielten. Gleichwohl habe der...